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Max Schrems reicht 101 Beschwerden gegen EWR-Unternehmen ein

Verfasst am 25.08.2020
Mit seiner NGO "NOYB" ("None of Your Business") hat der Datenschutzaktivist Max Schrems Beschwerde gegen 101 Unternehmen aus dem EWR erhoben. Auf ihren Webseiten verwendeten die betroffenen Unternehmen nach wie vor Google Analytics oder Facebook Connect.
Max Schrems hält eine Übermittlung von Personendaten an Empfänger ausserhalb des EWR durch diese Dienste nach dem auf seine Klage zurückgehenden Urteil Schrems II des EuGH für unzulässig. Der EU-US-Privacy Shield wurde vom EuGH mit Urteil vom 16. Juli 2020 mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Gemäss NOYB verlasse sich Google immer noch auf den Privacy Shield und Facebook nutze zwar Standardvertragsklauseln, aber ohne diese im Sinne des EuGH-Urteils ausreichend gegen Zugriffe nach den US-Sicherheitsgesetzen zu verstärken. Zu den betroffenen Unternehmen zählen grosse Unternehmen wie Airbnb, Decathlon oder Coop.

Aktuell bei FSDZ

Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum

08.04.2024 -

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer Online-Apotheke entschieden. 

Die Apotheke verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet wurde.

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