« Zurück zur Übersicht

KG: Wettbewerbsrecht - Handlungspflichten nach einer Unterlassungsanordnung

Verfasst am 05.11.2019
Der Schuldner einer gerichtlichen Untersagungsanordnung ist regelmässig gehalten, auf seine Mitarbeiter durch Belehrungen und Anordnungen im jeweiligen konkreten Einzelfall entsprechend einzuwirken und die Befolgung genau zu überwachen.

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

›› zum kompletten Artikel