Eingetragene Partnerschaften: Rechtsgrundlage beim Vererben von Immobilien in Frankreich
Verfasst am 31.08.2017In der Schweiz ist die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Die eingetragene Partnerschaft wird aber nicht in jedem Land anerkennt, da andere Länder keine rechtlichen Grundlagen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben.
Rechtsanwalt Lukas Fässler zur Rechtslage in Frankreich, wenn Immobilien an den eingetragenen Partner vererbt werden: >>>