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DSGVO: Das müssen die Unternehmen bei Verstössen wirklich zahlen

Verfasst am 06.11.2019
Die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) trat im Mai 2018 in Kraft. Bei Verstössen gegen die DSGVO kann es zu Bussgeldzahlungen kommen. Bislang wusste aber niemand genau, in welchem Bereich eine individuelle Geldbusse liegt. Am 14. Oktober 2019 haben sich die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder auf ein einheitliches Verfahren zur zukünftigen Bussgeldzumessung gegenüber Unternehmen verständigt.

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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