Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz geniessen
Verfasst am 29.11.2018Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels keinen Urheberrechtsschutz geniessen kann. Er sei mangels Identifizierbarkeit nämlich nicht als "Werk" einzustufen.