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Auskunftsrecht über Bestandsdaten

Verfasst am 07.08.2019
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil 3 W 1470/19 vom 17.07.2019 entschieden, dass
der Anbieter der Landkarten- und Navigationsdienste gemäss § 14 Abs. 3 TMG im
Einzelfall Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten erteilen darf, soweit
dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut
geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte erforderlich ist.

Aktuell bei FSDZ

Seminar "öffentliches Beschaffungswesen"

18.04.2024 -

Fachhochschule Nordwestschweiz Basel
Donnerstag, 18. April 2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dozent: RA Lukas Fässler

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem praktischen Bezug zur täglichen Arbeit von Personen, die im Bereich des öffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesens tätig sind.

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