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Amazon-Verkäuferin wehrt sich gerichtlich gegen Account-Sperre

Verfasst am 09.07.2019
Beschluss des LG Hildesheim vom 26.6.2019 – 3 O 179/19 – Quelle: https://www.internetworld.de/e-commerce/amazon/amazon-sellerin-wehrt-gerichtlich-account-sperre-1727888.html

Das LG Hildesheim hat mit Beschluss 3 O 179/19 vom 26.6.2019 im Eilverfahren entschieden, dass Amazon die Sperrung des Accounts einer Amazon-Verkäuferin sofort aufheben muss. Im vorliegenden Fall empfanden die Richter, dass einem solchen existinziellen Eingriff in eine besitzähnliche Rechtsposition der Antragstellerin sowohl eine vertragliche als auch eine gesetzliche Grundlage fehle.
Das LG Hildesheim hat mit Beschluss 3 O 179/19 vom 26.6.2019 im Eilverfahren entschieden, dass Amazon die Sperrung des Accounts einer Amazon-Verkäuferin sofort aufheben muss. Im vorliegenden Fall empfanden die Richter, dass einem solchen existinziellen Eingriff in eine besitzähnliche Rechtsposition der Antragstellerin sowohl eine vertragliche als auch eine gesetzliche Grundlage fehle.
Das Landgericht Hildesheim hat mit Beschluss vom 26.6.2019 im Eilverfahren entschieden, dass
Amazon die Sperrung des Accounts einer Amazon-Verkäuferin sofort aufheben muss. Im vorliegenden Fall empfanden die Richter, dass die im Rahmen einer Bekämpfung von gefälschten Bewertungen durchgeführten Sperrungsmassnahmen von Amazon einen Eingriff in eine besitzähnliche Rechtsposition der Antragstellerin darstellen und deshalb einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage bedürfen.

Natürlich stehe es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsse Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könne den betroffenen Händler nicht einfach «rauswerfen» und erst recht kein Guthaben einbehalten.

Der Beschluss des Landgerichts Hildesheim ist nicht rechtskräftig und könnte nach Rechtskraft für alle Amazon-Seller richtungsweisend sein.

Die Kopie des Beschlusses des LG Hildesheim wird von Rechtsanwälte LHR (Köln) unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://www.lhr-law.de/wp-content/uploads/2019/07/LG-Hildesheim-Amazon-Verkäuferkonto-gesperrt.pdf

Aktuell bei FSDZ

Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum

08.04.2024 -

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer Online-Apotheke entschieden. 

Die Apotheke verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet wurde.

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